Technische Services

Formulare

Customer Service

T. +43 1 72720 - 2020
E. [email protected]

Aussteller Online-Support für Profilwartung und Website

Customer Service

☏  +43 1 72720 - 2020
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Alle Bestellformulare siehe auch Technische Servicemappe

STEINERLIVE.COM
STEINER Mediensysteme GmbH
Gewerbegebiet 11
2100 Stetten-Korneuburg
T: +43 2262 733 33 
F: +43 2262 733 33-11
E: [email protected]

GERSTNER CATERING

Messeplatz 1
1020 Wien

Ansprechperson:

Frau Tamara Nikolic 
Mobil: +43 664 889 475 64 
[email protected]

Kapsch BusinessCom AG
Wienerbergstraße 53
1120 Wien

T: +43 50 811 88 933
E: [email protected]
I: www.kapschbusiness.com/messe

PLANTICAL GmbH
T: +43 1 3580 233         
M: +43 660 320 2859
E:  [email protected]

Donaufelderstraße 121a, 1210 Wien

Marsh Austria GmbH
Handelskai 94-96 (Millennium Tower)
A-1200 Wien
T: +43 1 586 49 83-0
F: +43 1 586 49 83-76
E: [email protected]

 

Die Reed Messe Wien GmbH ist gegen Diebstahl von Ausstellungsgütern nicht versichert. Wir empfehlen unseren Ausstellern den Abschluss einer entsprechenden Messeversicherung.

Der Shop befindet sich in der Hauptmall vor Halle A. Sie erhalten beispielsweise Kopien, Plakate, Visitenkarten, Büromaterial, usw.

CAM Security GmbH
T: +43 1 72 99 094
F: +43 1 72 99 541
E: [email protected]
www.cam-security.at

Customer Service

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✉ [email protected]

Alle Bestellformulare siehe Technische Servicemappe

Hier finden Sie  die Bestellformulare für Ihre  Stromversorgung, Wasseranschluss,  Reinigung und Müllentsorgung, Aussteller- und Parkkarten, Lieferaviso und Speditionsleistungen.

Veranstalter

RXWien GmbH
Messeplatz 1
1020 Wien
T: +43 1 727 20 - 0
F: +43 1 727 20 - 4709
E: [email protected]

 

Genehmigungen Aufstellen von Spiel- und Musikapparaten
MA 6 der Stadt Wien
Dresdner Straße 75, 1200 Wien
T: +43 1 4000-86201, -86202, -86399


Baupolizeiliche Angelegenheiten, Genehmigung von Flüssiggas
Genehmigung von Laseranlagen
Magistratsabteilung 36 der Stadt Wien
Dresdner Straße 75, 1200 Wien
T: +43 1 4000-363 41


Messepersonal

Christoph Ammann Management Security GmbH
Messeplatz 1, 1020 Wien
T: +43 1 729 90 94
E: [email protected]

Messespedition

DHL GmbH
Messezentrum / Halle D, Top 3
Trabrennstraße 3-5, 1020 Wien
T: +43 1 728 31 60-8700
F: +43 1 728 31 60-90, -91
E: [email protected]


Taxi

T: +43 1 40 100, 60 160
Taxi-Standplatz vor dem Messeeingang beim Foyer A


Polizei

Ausstellungsstraße 44, 1020 Wien
T: +43 1 313 10-63310

Verteilung von Werbematerial, Detailverkauf, Warenproben

Drucksorten und Werbemittel dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Standes verteilt werden. Werbeaktivitäten außerhalb des Standes sind kosten- und genehmigungspflichtig und ausnahmslos nur in den Foyers, Übergängen und im Freigelände gestattet. Befragungen durch externe Firmen sind im Messezentrum nicht gestattet. Jede entgeltliche Abgabe von Waren oder Dienstleistungen durch den Aussteller oder dem Aussteller zurechenbare Dritte im Messezentrum, auch wenn die Bezahlung der Waren oder Dienstleistungen nicht während der Messe sondern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zulassung durch den Veranstalter untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot des Verkaufs ohne Zulassung verpflichtet den Aussteller, dem Veranstalter sämtliche diesem auflaufende bzw. vorgeschriebene, mit dem Verstoß in kausalem Zusammenhang stehende Kosten, Gebühren sowie Steuern verschuldensunabhängig zu ersetzen. Im Falle eines Verstoßes mehrerer Aussteller haften solche Aussteller für die genannten Kosten, Gebühren sowie Steuern zu ungeteilter Hand. Die entgeltliche Abgabe von Mustern ist an eine Zulassung durch den Veranstalter gebunden. Die unentgeltliche Abgabe von Mustern ist gestattet.

Ihr direkter Draht zur Presse

Fachpresse und Massenmedien berichten über unsere Veranstaltungen und ihre Aussteller. Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Servicedienst, um direkt mit den Medien in Kontakt zu treten. Teilen Sie uns mit, was Sie als Aussteller auf der Messe Neues zeigen werden. Im Pressezentrum haben Sie die Möglichkeit, Ihre Presseunterlagen in einem für Sie reservierten Fach, gegen Gebühr, aufzulegen. Interessiert? Dann kontaktieren Sie doch gleich unseren Presseservice:

 

Aktivitäten am Messestand

Standpromotions sind dem Messeteam schriftlich zu melden. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese ausnahmslos nur dann genehmigt werden, wenn:

die Aktivität innerhalb des Standes und nicht an der Standgrenze situiert wird, für die zu erwartende Zahl der Zuseher/Teilnehmer genügend Platz innerhalb des Messestandes nachgewiesen werden kann, die Abstrahlung des Tones in das Standinnere erfolgt und nicht in Richtung Standbegrenzung abgestrahlt wird, wobei der maximale Geräuschpegel an der Standgrenze 70 dB(A) nicht überschreiten darf, die Nachbarstände weder optisch noch akustisch belästigt werden, die geplanten Aktivitäten zeitgerecht bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn unter Beigabe einer genauen Skizze und mit detaillierter Ablaufbeschreibung gemeldet werden.
 

Empfänge und Feste am Messestand

Diese Aktivitäten nach den allgemeinen Messeöffnungszeiten sind genehmigungspflichtig und schriftlich dem Messeteam zu melden.

Die dadurch entstehenden Kosten (Personal, Strom u.dgl., siehe Aufbauzeiten - Kosten für Verlängerungen) werden Ihnen in Rechnung gestellt. Ihre Gäste müssen über eine gültige Eintrittskarte bzw. Gutscheine verfügen. Einladungen, die gleichzeitig zum Eintritt berechtigen, können wir nicht akzeptieren. Natürlich stellen wir Ihnen gerne auch unsere Clubräumlichkeiten zur Verfügung. Über Konditionen und Preise berät Sie gerne das Messeteam.


Parkplätze

Jeder Aussteller erhält eine kostenlose Parkkarte. Weitere PKW-Dauerplätze können gegen Entgelt bestellt werden, beachten Sie dazu bitte die diesbezüglichen Informationen in der "Technischen Servicemappe" unter dem oben angeführten gleichnamigen Servicepunkt. Für Schäden auf allen Parkplätzen (Beschädigung, Einbruch, Diebstahl etc.), die durch Dritte verursacht werden, besteht seitens der Reed Messe Wien GmbH keine Haftung. Die Vergabe der Parkkarten erfolgt nach Verfügbarkeit und in der Reihenfolge der einlangenden Bestellungen.

 

Nutzen Sie unsere Räumlichkeiten im Congress Center der Messe Wien als zusätzliche Präsentationsmöglichkeit!

Wir bieten:

  • Vortragsräume von 94 m² - 1.422 m²
  • flexible Trennwände ermöglichen variable Größen der Vortragsräume, passend für Ihre individuellen Anforderungen
  • beliebige Bestuhlungsmöglichkeiten
  • Gastronomie auf höchstem Niveau
  • modernste Präsentations- und Konferenztechnik

Die perfekte Bühne für Ihre gelungenen Veranstaltungen:

  • Kongresse
  • Firmentagungen
  • Produktpräsentationen
  • Mitarbeiter-Events
  • Gala-Veranstaltungen
  • Pressekonferenzen

Unser Congress Center sowie die Messehallen können nicht nur während unserer Messen, sondern auch das ganze Jahr über gemietet werden. Unser Team berät Sie gerne und steht Ihnen für ein maßgeschneidertes Angebot jederzeit zur Verfügung.


Karin Katlein
Gastveranstaltungen - Durchführung

T: +43 1 72720 - 2313
F: +43 1 72720 - 2359
E: [email protected]


Thomas Miemietz
Gastveranstaltungen - Durchführung

T: +43 1 72720 - 2315
F: +43 1 72720 - 2359
E: [email protected]

 

Katrin Windl
Gastveranstaltungen - Durchführung

T: +43 1 72720 - 2314
F: +43 1 72720 - 2359
E: [email protected]

Allgemeine Informationen

Aufbau 2025

Mittwoch, 5. März              7.00 -19.00 Uhr

Donnerstag,  6. März         7.00 -19.00 Uhr
Freitag, 7. März                   7.00 -19.00 Uhr
Samstag, 8. März               KEIN AUFBAU

Sonntag, 9. März                KEIN AUFBAU
Montag,  10. März              7.00 -19.00 Uhr
Dienstag, 11. März              7.00 -18.00 Uhr

Anlieferadresse:  Trabrennstraße 5, Tor 1, 1020 Wien

Aufgrund der allgemeinen Hallenreinigung sind die Gangflächen am Dienstag, 11. März 2025 ab 18.00 Uhr freizuhalten.

Der Aufbaubeginn der Standeinrichtung muss bis spätestens Dienstag, 11. März 2025, 12:00 Uhr erfolgen. 

Ist die gemietete Standfläche bis zu diesem Termin nicht belegt oder erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verständigung über die Fläche anderweitig zu verfügen, wobei jedoch die gesamte Standmiete in Rechnung gestellt wird. Die Aufbauarbeiten müssen bis spätestens 18:00 Uhr des letzten Aufbautages beendet sein. Bei Überschreiten der Aufbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, dem Aussteller die dadurch entstandenen Kosten zu verrechnen.

Falls Sie geänderte Auf- oder Abbauzeiten benötigen, senden Sie Ihre Anfrage bitte bis 21. Februar 2025 an:  [email protected]

Messe – Öffnungszeiten 2025

Mittwoch, 12. März                      10.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag, 13. März                  10.00 – 18.00 Uhr

Freitag, 14. März                           10.00 – 18.00 Uhr

Samstag, 15. März                        10.00 – 18.00 Uhr 

Sonntag, 16. März                        10.00 – 17.00 Uhr

Aussteller können das Veranstaltungsgelände während der Messe von 8 Uhr bis Messeschluss betreten. Aus Sicherheitsgründen werden die Hallen eine Stunde nach Messeschluss gesperrt. Bei geplanten Standaktivitäten außerhalb der offiziellen Messezeiten wenden Sie sich bitte an das Messeteam: [email protected]

 Abbau 2025

Die Abbauzeit beginnt sofort nach Beendigung der Veranstaltung.

Sonntag, 16. März                17.30 – 22.00 Uhr
Montag, 17. März                 7.00 – 18.00 Uhr
Dienstag, 18. März               7.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch, 19. März              7.00 – 17.00 Uhr

Bei Überschreiten der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Standfläche wiederherzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. Aus Rücksicht auf das Messegeschehen und die übrigen Aussteller und im Interesse der Besucher ist ein verfrühter Standabbau vor dem offiziellen Messeschluss (17.00 Uhr) nicht erlaubt. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. 

Falls Sie geänderte Auf- oder Abbauzeiten benötigen, senden Sie Ihre Anfrage bitte bis 21. Februar 2025 an:  [email protected]

Kosten Verlängerung Auf- und Abbauzeiten

Montag – Freitag         von 07:00 – 16:00 Uhr         € 55,00

                                       von 16:00 – 19:00 Uhr         € 82,50

                                       von 19:00 – 07:00 Uhr         € 109,00           

Samstag                        von 07:00 – 17:00 Uhr         € 82,50

                                       von 17:00 – 07:00 Uhr         € 109,00

Sonn- und Feiertage   von 07:00 – 07:00 Uhr         €109,00

Diese Kosten werden auch für Aktivitäten nach Messeschluss (z.B. Standfeste) sowie für Verlängerungen der Auf- und Abbauzeiten verrechnet, welche nicht in die offiziellen Auf- und Abbauzeiten fallen. Die Verrechnung erfolgt pro Aussteller, pro Halle und angefangener Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Kosten für Standfeste sind separat zu erfragen (Arzt, Betriebsfeuerwehr, etc.)

Verweildauerkosten (Kautionsregelung) während Auf- und Abbau

In der Aufbauzeit werden KEINE VERWEILDAUERKOSTEN eingehoben, in diesem Zeitraum besteht keine Kautionsregelung. Wir ersuchen Sie, sofern möglich, diesen Aufbauzeitraum wahrzunehmen.

Die Zufahrt zu den Anlieferzonen rund um die Hallen ist am letzten Aufbautag sowie während der Messe auf 3 Stunden beschränkt. In diesem Zeitraum sind Zulieferungen nur bei Tor 1 (Trabrennstraße 5, 1020 Wien) mit folgender Regelung möglich: Bei der Zufahrt bekommt jeder Fahrzeughalter ein Ticket, welches für eine kostenlose Verweildauer bis max. 3 Stunden für PKW oder für LKW freigeschalten ist. Alle darüber hinauslaufenden Zeiten sind mit Verweildauerkosten von € 100 pro Tag – ab 3 Stunden – festgelegt. Diese Kosten sind bei der Kassa vor dem Ausfahrtsschranken in bar oder mittels bargeldloser Bezahlung zu begleichen.

Die Ausstellerparkkarten gelten auch für die komplette Auf- und Abbauzeit und sind auch für das Parkhaus D mit 3m Einfahrtshöhe freigeschalten. Wir weisen darauf hin, dass zubringende Fahrzeuge die Anlieferzone rund um die Hallen vor Veranstaltungsbeginn verlassen müssen. Bitte geben Sie diese Informationen auch an den von Ihnen beauftragten Messebauer weiter.

Die Verrechnung erfolgt pro Firma, pro Halle und angefangener Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Bitte beachten Sie, dass die Abbauarbeiten spätestens am letzten Abbautag, 18:00 Uhr abgeschlossen sein müssen.
Am letzten Veranstaltungstag dürfen die Ausstellungsflächen erst nach Veran­staltungsende geräumt bzw. die Messegüter verpackt und erst 30 Minuten nach Veranstaltungsende aus der Messeanlage entfernt werden.
Wir ersuchen Sie zu beachten, dass die Räumungsarbeiten mit Ende der angegebenen Abbauzeit un­bedingt beendet sein müssen und der Stand gereinigt zu übergeben ist. Ver­bleibendes Restmaterial wird nach diesem Zeitpunkt von der Messe entfernt und Abtransport- sowie Reinigungskosten dem Aussteller in Rechnung gestellt. Ein Ersatz für das Material sowie eventuelle Ausstellungsstücke wird nicht geleistet.

ACHTUNG! Aus arbeitstechnischen Gründen ist eine Einfahrt in die Messe Wien am letzten Messetag erst ab 17:30 Uhr zum Abbau möglich.

 

Die Flächenmiete (ausgenommen Fertigstände) beinhaltet grundsätzlich keinen Grundaufbau (Rück- und Trennwände). Diese können Sie bei der STANDOUT separat bestellen.

Die Überschreitung der örtlich zugelassenen Aufbauhöhe über das Normalmaß von 2,50 m durch Überbauten, Beschriftungen und Dekorationen jeder Art bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn bei der Messeleitung einzureichen. Für zweigeschossigen Standaufbau, Tribünen, Zelte bzw. Scheinwerfergerüste ist ein Abnahmebefund eines Zivilingenieurs für die sach- und fachgerechte Errichtung vor Ort (aufgrund vorliegender Statik) sowie den gefahrlosen Betrieb erforderlich, welches spätestens am letzten Aufbautag am Vormittag bei der Messeleitung abzugeben ist.
Sämtliche Wände, die an Besuchergänge grenzen (insbesondere auch bei Inselständen), dürfen nur zu einem Drittel vollflächig verbaut werden und sind entsprechend aufgelockert zu gestalten.

Es darf unter keinen Umständen selbstklebender Teppich verwendet werden, da dieser den Hallenboden beschädigt und die Klebstoffrückstände kaum mehr zu entfernen sind. (Das Entfernen der Kleberückstände wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.)

Abhängungen: Abhängungen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Hängepunkten unter Einhaltung der statischen Gegebenheiten durchgeführt werden. Die Genehmigung sowie die Durchführung der Hängepunkte erfolgt ausschliesslich durch die Vertragsfirma des Veranstalters, STANDOUT. Die Abhängungen/Hängepunkte sind unabhängig der Masse doppelt voneinander zu sichern und bedürfen nach Errichtung einer Abnahme durch einen Ziviltechniker.

Für Aufbaufragen steht Ihnen der technische Projektleiter zur Verfügung.

Foyers: Das Befahren der Foyers mit Hubwägen, Staplern sowie Elektrogabelhubwägen ist strengstens verboten! Bitte benutzen Sie die Beladetore der Hallen. Verursacher haften für Schäden! 

Standaufbau und -einrichtung, Mietbedingungen

Die vermieteten Stände stehen im Eigentum der RX Wien, daher ist jede Bearbeitung und Veränderung an den Objekten untersagt. Dies betrifft insbesondere das Nageln, Schrauben, Schweißen und Kleben, sowie das Übermalen und Tapezieren. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der vermieteten Objekte auch durch Dritte mit dem Wiederbeschaffungswert.


Beginn des Standaufbaus

Beim Eintreffen im Messezentrum vor Beginn der Standaufbauarbeiten bitten wir Sie, vom Messeteam eine Genehmigung zum Standaufbau zu erwirken und diese dem jeweiligen Hallenmeister zu übergeben. Die Genehmigung wird erteilt, wenn Sie die Erklärung (siehe Aussteller-Services) beigebracht haben, die Genehmigung der Betriebstechnik für allfällige Überbauten vorliegt und die Platzmietenrechnung sowie alle bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Rechnungen vollständig beglichen wurden.


Belegung des Standes

Der gemietete Platz muss am Eröffnungstag um 8.00 Uhr morgens entsprechend belegt sein und dies während der Messe bleiben, widrigenfalls die RX Wien GmbH berechtigt ist, unbeschadet der Verpflichtung des Ausstellers für die gesamte Platzmiete und sämtliche Nebenkosten aufzukommen, über den Platz anderweitig zu verfügen.

Ausstattung der Kojen

Die vom Aussteller gemietete Ausstellungsfläche wird ohne Begrenzungswände zur Verfügung gestellt und ist durch Bodenmarkierungen abgegrenzt. Bitte beachten Sie, dass sich durch das Aufstellen von Alu-Trennwänden die Innenlichte Ihres Standes um 4 cm reduziert.

Ausstellerkarten während der Messe

Aussteller erhalten je nach Größe des Standes eine bestimmte Anzahl von Ausstellerkarten kostenlos. Weitere Ausstellerkarten können gegen Entgelt bezogen werden. Die Ausstellerkarten berechtigen den Inhaber, die Messeanlage während der festgesetzten Zeiten zu betreten. Die RX Wien GmbH übernimmt keine Verantwortung für etwaige Dispositionen Unbefugter. Ausstellerkarten lauten auf den Namen des Bestellers und sind nicht übertragbar. Die Messeorgane sind berechtigt, die Identität der Kartenbesitzer zu überprüfen und Karten bei Missbrauch ersatzlos einzuziehen.


Aufstellen von Spiel- und Musikapparaten

Das Aufstellen von Apparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert erzielt werden kann oder bei denen das Spielergebnis vom Zufall abhängig ist, Schau-, Scherz-, Geschicklichkeitsautomaten etc., sowie Apparate mit Spielergebnisanzeige sind vor Messebeginn zur Vergnügungssteuer anzumelden. Zusätzlich muss 6 Wochen vor Messebeginn für eine Konzession am jeweiligen Messestand eingereicht werden. Nur bei Erteilung einer Konzession dürfen die Geräte in Betrieb genommen werden. Zuständig dafür ist die Magistratsabteilung 4/7 der Stadt Wien, Ebendorferstraße 2, 1010 Wien, T: +43 1 4000-86385. Der Aussteller hat aus dem Betrieb solcher Apparate die RX Wien GmbH schad- und klaglos zu halten.


Werbung am Messestand

Blinkzeichen und -schriften sind unzulässig. Der Einsatz von Gasen und Dämpfen (Trockeneis etc.) ist genehmigungspflichtig (die Hallen sind mit Brandmeldeanlagen ausgerüstet; Fehlalarmeinsätze der Feuerwehr werden dem Verursacher in Rechnung gestellt). Laseranlagen müssen bei der Magistratsabteilung 36 der Stadt Wien, Dresdner Straße 75, 1200 Wien, T: +43 1 4000-922 83 eingereicht werden.

 

Wir bitten Sie Nachstehendes und für Ihren Messestand Zutreffendes zu beachten und die erforderlichen Befunde, Atteste bzw. Stoffproben für die behördliche Standabnahme durch die Magistratsabteilung (MA 36/V) bis SPÄTESTENS ZUM LETZTEN AUFBAUTAG (9 UHR) beim Hallenmeister abzugeben oder per

Fax +43 1 727 20-2749 zu senden.

  • Bei zweigeschossigem Standaufbau (Stockstand), sämtlichen aufgebauten Tribünen, Bühnen, Zelten und Scheinwerfergerüsten (Riggings) muss ebenfalls nach Fertigstellung eine Begutachtung vor Ort von einem Zivilingenieur (bzw. Ingenieurkonsulenten) erfolgen (Grundlage eine statische Berechnung), welcher ein Gutachten (Befund) über die sach- und fachgerechte Errichtung des Stockstandes zu erstellen hat.
  • Betreffend der Standkonstruktion und Aufbauten benötigen wir von der errichtenden Firma eine firmenmäßig  gezeichnete  Bestätigung darüber, dass der Stand durch Fachpersonal und mit originalen Verbindungsteilen und Verschlüssen, somit sach- und fachgerecht errichtet wurde (z. B. Riggings, Messestandbausysteme, Scheinwerfer, Lautsprecher etc.).
  • Vordrucke sind beim Hallenmeister erhältlich!
  • Offenes Feuer (brennende Kerzen etc.) und die Verwendung von Flüssiggas am Ausstellungsstand sind ohne Genehmigung nicht gestattet

 

Bitte beachten Sie:

  • Sämtliche, bei der behördlichen Standabnahme festgestellten Mängel, müssen vor Veranstaltungsbeginn (erster Tag vor Einlass der Besucher) behoben werden.
  • Alle bei der Begehung fehlenden Befunde und Atteste sind nachzureichen und müssen vor Beginn des ersten Veranstaltungstages zur Einsichtnahme (Nachkontrolle seitens der Behörde) beim Hallenmeister bzw. in der Betriebstechnik vorhanden sein.

Für etwaige Fragen steht Ihnen unser Hallenmeister gerne zur Verfügung.
Wir danken für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen einen erfolgreichen Messeverlauf.

Reed Messe Wien

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Entsorgung sämtlicher Verpackungs- und Standbaumaterialien (das sind vorwiegend Einwegteppiche, Spanplatten, etc.), die beim Auf- und Abbau Ihres Messestandes anfallen, ohne Ausnahme von Ihnen selbst bzw. durch das beauftragte Standbauunternehmen oder den Lieferanten zu erfolgen hat. Wir ersuchen Sie, alle in die Messeplanung Involvierten in Ihrem Haus darüber zu informieren, da wir bei Nichtbefolgung leider gezwungen sind, eine externe Entsorgung zu beauftragen und Ihnen die anfallenden Kosten für die Müllentsorgung in Rechnung zu stellen. Wir sehen uns zu dieser notwendigen Maßnahme angesichts der enormen Kosten für die Müllentsorgung bzw. -deponierung im Interesse aller Aussteller gezwungen und hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre aktive Mithilfe.

 

Bei Fragen in Hinblick auf Entsorgungsmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte den zuständigen Hallenmeister.

Laut derzeit gültiger Rechtslage gilt innerhalb von geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen ein generelles Rauchverbot. Dieses Gesetz kommt damit auch in der Messe Wien vollinhaltlich zur Anwendung. Das heißt, dass am gesamten überdachten Gelände allen Personen das Rauchen ausnahmslos nur in den gekennzeichneten Raucherzonen im Freien erlaubt ist. In der Messe Wien befinden sich diese gekennzeichneten Zonen meist neben den Übergängen zwischen der Mall und den Messehallen. Die Flächen vor den Haupteingängen sind keine Raucherzonen! Auch wird dezidiert darauf hingewiesen, dass an den Messeständen ebenfalls ausnahmslos nicht mehr geraucht werden darf. Damit ist ab sofort auch jene Übergangsregelung obsolet geworden, die ein Rauchen an Messeständen unter gewissen Umständen bis dato erlaubt hat. Dieser Zustand wurde in der Zwischenzeit von einer Vielzahl von Nichtrauchern gezielt zur Anzeige gebracht, worauf die Behörde uns als Veranstalter in die Pflicht genommen hat und eine strikte Einhaltung der Gesetze fordert. Der Gesetzgeber sieht bei Zuwiderhandeln Anzeigen und empfindliche Geldstrafen für den Verursacher vor!


Wir möchten Sie daher bitten, diese klare gesetzliche Bestimmung auch im Sinne des Nichtraucherschutzes konsequent einzuhalten. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Covid-19

We care! Stay safe! Um die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten bei der Durchführung von Messen und Veranstaltungen zu gewährleisten, haben wir (Reed Exhibitions Österreich) ein umfassendes Hygiene- und Präventionskonzept erstellt. Dieses basiert auf den aktuell gültigen Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung und den Empfehlungen der WHO. Unser Konzept unterliegt laufenden Anpassungen an die jeweils aktuellen Verordnungsbedingungen.

Erfüllung der steuerlichen Grundvoraussetzungen für eine Messeteilnahme in Österreich für AusstellerInnen aus dem Ausland

AusstellerInnen, die in Österreich zum Zeitpunkt der Messe weder Wohn- oder Firmensitz, einen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine Betriebsstätte haben, und die in Österreich Umsätze tätigen, bei denen es nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt (d.s. insbesondere Inlandslieferungen, sonstige Leistungen an Privatpersonen), sind verpflichtet, sich beim Finanzamt Graz-Stadt registrieren zu lassen und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Umsatzsteuerjahreserklärungen abzugeben.

Dazu benötigen sie eine UID-Nr. (=Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), die wie folgt zu beantragen ist:

  • Formular Verf19 (deutsch) bzw. Verf19E (englisch):
    Fragebogen zur Erteilung einer Steuernummer/UID-Nummer, welche in Folge auf allen an das Finanzamt gerichteten Schreiben angegeben werden muss.
  • Kopie des Handelsregisterauszugs („Gewerbeschein“) bzw. des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/umsatzsteuer/ust-veranlagungsverfahren.html

Wir empfehlen unseren Ausstellern eine Vorlaufzeit von mind. 3 Wochen vor Messebeginn einzuplanen, um eine rechtzeitige Abwicklung sicherzustellen.

Für genauere Informationen wo Sie die Umsatzsteuer rückvergütet bekommen, kontaktieren Sie bitte das zuständige Finanzamt:

Finanzamt Graz-Stadt
Betriebsveranlagungsteams Ausländerreferate
Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18
8018 Graz
T: +43 316 881538

Marsh Austria GmbH
Handelskai 94-96 (Millennium Tower)
A-1200 Wien
T: +43 1 586 49 83-0
F: +43 1 586 49 83-76
E: [email protected]

Italien

CL EVENTS
Camilla Lanza
T: +39 047 322 30 77
F: +39 047 304 30 00
T: +39 348 594 96 23
E: [email protected]
www.cl-events.it

 

Tschechische Rep. und Slowakei

Lenka Vyborna
Naveletrh s.r.o.
U Parního mlýna 1290/6
CZ-17000, Praha 7
T: +420 605 404 691
E: [email protected]
www.naveletrh.cz

 

Ungarn

Tibor Fazakas
Expo Group Ltd.
6771 Szeged, Ungarn
Sarkantyú str. 66A
T:+36 30 714 24 52
E: [email protected]
www.expogroup.hu

Ausländische Arbeitgeber haben die während des Auf- und Abbaus beteiligten entsendeten Arbeitskräfte spätestens eine Woche vor Arbeitsaufnahme bei der Zentralen Koordinierungsstelle des BMF elektronisch anzumelden. Es werden schwerpunktmäßig arbeitsmarktrechtliche Kontrollen durch die Finanzpolizei durchgeführt, auf die wir weder Einfluss haben, noch im Vorfeld darüber informiert werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen (ZKO) unter: https://www.bmf.gv.at/betrugsbekaempfung/entsendung-zentrale-koordination/entsendemeldungen-zentrale-koordinationsstelle.html 

Standaufbau und -einrichtung, Mietbedingungen

Die vermieteten Stände stehen im Eigentum der Reed Messe Wien, daher ist jede Bearbeitung und Veränderung an den Objekten untersagt. Dies betrifft insbesondere das Nageln, Schrauben, Schweißen und Kleben, sowie das Übermalen und Tapezieren. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der vermieteten Objekte auch durch Dritte mit dem Wiederbeschaffungswert.


Beginn des Standaufbaus

Beim Eintreffen im Messezentrum vor Beginn der Standaufbauarbeiten bitten wir Sie, vom Messeteam eine Genehmigung zum Standaufbau zu erwirken und diese dem jeweiligen Hallenmeister zu übergeben. Die Genehmigung wird erteilt, wenn Sie die Erklärung (siehe Aussteller-Services) beigebracht haben, die Genehmigung der Betriebstechnik für allfällige Überbauten vorliegt und die Platzmietenrechnung sowie alle bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Rechnungen vollständig beglichen wurden.


Belegung des Standes

Der gemietete Platz muss am Eröffnungstag um 8.00 Uhr morgens entsprechend belegt sein und dies während der Messe bleiben, widrigenfalls die RX Wien GmbH berechtigt ist, unbeschadet der Verpflichtung des Ausstellers für die gesamte Platzmiete und sämtliche Nebenkosten aufzukommen, über den Platz anderweitig zu verfügen.

Ausstattung der Kojen

Die vom Aussteller gemietete Ausstellungsfläche wird ohne Begrenzungswände zur Verfügung gestellt und ist durch Bodenmarkierungen abgegrenzt. Bitte beachten Sie, dass sich durch das Aufstellen von Alu-Trennwänden die Innenlichte Ihres Standes um 4 cm reduziert.

Ausstellerkarten während der Messe

Aussteller erhalten je nach Größe des Standes eine bestimmte Anzahl von Ausstellerkarten kostenlos. Weitere Ausstellerkarten können gegen Entgelt bezogen werden. Die Ausstellerkarten berechtigen den Inhaber, die Messeanlage während der festgesetzten Zeiten zu betreten. Die RX Wien GmbH übernimmt keine Verantwortung für etwaige Dispositionen Unbefugter. Ausstellerkarten lauten auf den Namen des Bestellers und sind nicht übertragbar. Die Messeorgane sind berechtigt, die Identität der Kartenbesitzer zu überprüfen und Karten bei Missbrauch ersatzlos einzuziehen.


Aufstellen von Spiel- und Musikapparaten

Das Aufstellen von Apparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert erzielt werden kann oder bei denen das Spielergebnis vom Zufall abhängig ist, Schau-, Scherz-, Geschicklichkeitsautomaten etc., sowie Apparate mit Spielergebnisanzeige sind vor Messebeginn zur Vergnügungssteuer anzumelden. Zusätzlich muss 6 Wochen vor Messebeginn für eine Konzession am jeweiligen Messestand eingereicht werden. Nur bei Erteilung einer Konzession dürfen die Geräte in Betrieb genommen werden. Zuständig dafür ist die Magistratsabteilung 4/7 der Stadt Wien, Ebendorferstraße 2, 1010 Wien, T: +43 1 4000-86385. Der Aussteller hat aus dem Betrieb solcher Apparate die Reed Messe Wien GmbH schad- und klaglos zu halten.


Werbung am Messestand

Blinkzeichen und -schriften sind unzulässig. Der Einsatz von Gasen und Dämpfen (Trockeneis etc.) ist genehmigungspflichtig (die Hallen sind mit Brandmeldeanlagen ausgerüstet; Fehlalarmeinsätze der Feuerwehr werden dem Verursacher in Rechnung gestellt). Laseranlagen müssen bei der Magistratsabteilung 36 der Stadt Wien, Dresdner Straße 75, 1200 Wien, T: +43 1 4000-922 83 eingereicht werden.