Messe Wien
Wohnen & Interieur2025
Weitere Infos folgen in Kürze!
Voranmeldeformular
Wir freuen uns auf Ihre Messe-Teilnahme! Einfach Formular ausfüllen und per E-Mail an uns retournieren.
Aussteller-Information
Alles, was Sie rund um Ihre MesseTeilnahme wissen müssen.
Online-Werbung
Wählen Sie aus Online-Angeboten, abgestimmt auf Ihr Budget und Ihren geplanten Mediamix.
Werbung vor Ort
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Messelogo
Laden Sie das Logo der Wohnen & Interieur herunter und verwenden Sie es für Ihre Webseite, E-Mail Signatur, E-Newsletter etc.
Hotels
Sparen Sie mit unseren ausgewählten Hotelpartnern bei Ihren Nächtigungen. Buchen Sie Ihr Zimmer zu Sonderkonditionen.
Internet
Bestellen Sie Kabelanschlüsse, WLAN, Telefon & Kommunikationslösungen etc.
Leihpflanzen
Sorgen Sie für das besondere Extra an Ihrem Messestand: Einzelpflanzen, Grüngruppen oder individuelle Dekorationen.
Lieferaviso | Spedition
Sie brauchen Unterstützung durch einen Stapler oder Ladehilfe? Schicken Sie Ihre Anfrage für Liefer-Aviso und Speditionsleistungen.
Messeversicherung
Ihr Messeaufenthalt soll erfolgreich und sicher sein. Für Ihre und für die Sicherheit Ihrer Ausstellungsgüter können Sie ein Versicherungspaket abschließen.
Standbau | Beleuchtung | Abhängungen
Bestellen Sie Ihre Standausstattung, z.B. Tische, Sessel, Barhocker, Lounge Möbel u.v.m.
Standbetrieb
Bestellen Sie Aussteller- und Parkkarten, Strom- und Wasseranschlüsse, Reinigung und Müllentsorgung.
Standbewachung
Bestellen Sie Hostessen oder Bewachung für Ihren Stand.
Auf- & Abbau
Bitte beachten Sie die jeweiligen Auf- und Abbauzeiten. Alle wichtigen Informationen, Anlieferadressen etc. hier auf einen Blick.
Gesetzliches
Bitte informieren Sie sich über die gesetzliche Regelung des Veranstaltungswesens sowie über Glückspiel und Preisausschreiben.
Hausordnung
Bitte beachten Sie die Hausordnung des Veranstaltungsortes, die wir Ihnen in deutsch und englisch zur Verfügung stellen.
Lebensmittel-Kennzeichnung
Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt es rechtliche Regelungen, die der Information der Verbraucher dienen.
Messebedingungen
Die Messebedingungen / Geschäftsbedingungen der Austrian Exhibition Experts GmbH.
Standbau Dokumentation
Technische Richtlinien für Ihren Standaufbau und behördliche Auflagen für die Standabnahme.
Technische Richtlinien
Bitte beachten Sie die technischen Richtlinien des Veranstaltungsortes, die wir Ihnen in deutsch und englisch zur Verfügung stellen.
Steuerliches für Aussteller aus dem Ausland
Erfüllung der steuerlichen Grundvoraussetzungen für eine Messeteilnahme in Österreich für AusstellerInnen aus dem Ausland:
AusstellerInnen, die in Österreich zum Zeitpunkt der Messe weder Wohn- oder Firmensitz, einen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine Betriebsstätte haben, und die in Österreich Umsätze tätigen, bei denen es nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt (d.s. insbesondere Inlandslieferungen, sonstige Leistungen an Privatpersonen), sind verpflichtet, sich beim Finanzamt Graz-Stadt registrieren zu lassen und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Umsatzsteuerjahreserklärungen abzugeben.Dazu benötigen sie eine UID-Nr. (=Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), die wie folgt zu beantragen ist:
- Formular Verf19 (deutsch) bzw. Verf19E (englisch): Fragebogen zur Erteilung einer Steuernummer/UID-Nummer, welche in Folge auf allen an das Finanzamt gerichteten Schreiben angegeben werden muss.
- Kopie des Handelsregisterauszugs („Gewerbeschein“) bzw. des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.
Mehr Informationen: Vorsteuererstattungsverfahren für Unternehmer aus Österreich und dem Unionsgebiet bzw. für Unternehmer aus einem Drittlandsgebiet
Eigenständige Müllentsorgung
Wir weisen darauf hin, dass die Entsorgung sämtlicher Verpackungs- und Standbaumaterialien (das sind vorwiegend Einwegteppiche, Spanplatten, etc.), die beim Auf- und Abbau Ihres Messestandes anfallen, ohne Ausnahme von Ihnen selbst bzw. durch das beauftragte Standbauunternehmen oder den Lieferanten zu erfolgen hat. Wir ersuchen Sie, alle in die Messeplanung Involvierten in Ihrem Haus darüber zu informieren, da wir bei Nichtbefolgung leider gezwungen sind, eine externe Entsorgung zu beauftragen und Ihnen die anfallenden Kosten für die Müllentsorgung in Rechnung zu stellen. Wir sehen uns zu dieser notwendigen Maßnahme angesichts der enormen Kosten für die Müllentsorgung bzw. -deponierung im Interesse aller Aussteller gezwungen und hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre aktive Mithilfe.
Bei Fragen in Hinblick auf Entsorgungsmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte den zuständigen Hallenmeister. Oder Sie bestellen Ihren eigenen Müllcontainer mit dem Formular.
Rauchverbot | Nichtraucherschutz
Laut derzeit gültiger Rechtslage gilt innerhalb von geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen ein generelles Rauchverbot. Dieses Gesetz kommt damit auch in der Messe Wien vollinhaltlich zur Anwendung. Das heißt, dass am gesamten überdachten Gelände allen Personen das Rauchen ausnahmslos nur in den gekennzeichneten Raucherzonen im Freien erlaubt ist. In der Messe Wien befinden sich diese gekennzeichneten Zonen meist neben den Übergängen zwischen der Mall und den Messehallen. Die Flächen vor den Haupteingängen sind keine Raucherzonen! Auch wird dezidiert darauf hingewiesen, dass an den Messeständen ebenfalls ausnahmslos nicht geraucht werden darf.
Der Gesetzgeber sieht bei Zuwiderhandeln Anzeigen und empfindliche Geldstrafen für den Verursacher vor! Wir ersuchen Sie, diese klare gesetzliche Bestimmung, auch im Sinne des Nichtraucherschutzes, konsequent einzuhalten.
Verhalten vor Ort
Aktivitäten am Messestand
Standpromotion ist dem Messeteam schriftlich zu melden. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese ausnahmslos nur dann genehmigt werden, wenn: die Aktivität innerhalb des Standes und nicht an der Standgrenze situiert wird, für die zu erwartende Zahl der Zuseher/Teilnehmer genügend Platz innerhalb des Messestandes nachgewiesen werden kann, die Abstrahlung des Tones in das Standinnere erfolgt und nicht in Richtung Standbegrenzung abgestrahlt wird, wobei der maximale Geräuschpegel an der Standgrenze 70 dB(A) nicht überschreiten darf, die Nachbarstände weder optisch noch akustisch belästigt werden, die geplanten Aktivitäten zeitgerecht bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn unter Beigabe einer genauen Skizze und mit detaillierter Ablaufbeschreibung gemeldet werden.Verteilung von Werbematerial, Detailverkauf, Warenproben
Drucksorten und Werbemittel dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Standes verteilt werden. Werbeaktivitäten außerhalb des Standes sind kosten- und genehmigungspflichtig und ausnahmslos nur in den Foyers, Übergängen und im Freigelände gestattet. Befragungen durch externe Firmen sind im Messezentrum nicht gestattet. Jede entgeltliche Abgabe von Waren oder Dienstleistungen durch den Aussteller oder dem Aussteller zurechenbare Dritte im Messezentrum, auch wenn die Bezahlung der Waren oder Dienstleistungen nicht während der Messe sondern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zulassung durch den Veranstalter untersagt.Ein Verstoß gegen dieses Verbot des Verkaufs ohne Zulassung verpflichtet den Aussteller, dem Veranstalter sämtliche diesem auflaufende bzw. vorgeschriebene, mit dem Verstoß in kausalem Zusammenhang stehende Kosten, Gebühren sowie Steuern verschuldensunabhängig zu ersetzen. Im Falle eines Verstoßes mehrerer Aussteller haften solche Aussteller für die genannten Kosten, Gebühren sowie Steuern zu ungeteilter Hand. Die entgeltliche Abgabe von Mustern ist an eine Zulassung durch den Veranstalter gebunden. Die unentgeltliche Abgabe von Mustern ist gestattet.
Empfänge und Feste am Messestand
Aktivitäten nach den allgemeinen Messeöffnungszeiten sind genehmigungspflichtig und schriftlich dem Messeteam zu melden.
Die dadurch entstehenden Kosten (Personal, Strom u.dgl., siehe Aufbauzeiten, Beiträge für Verlängerungen) werden Ihnen in Rechnung gestellt. Ihre Gäste müssen über eine gültige Eintrittskarte bzw. Gutscheine verfügen. Einladungen, die gleichzeitig zum Eintritt berechtigen, können wir nicht akzeptieren. Natürlich stellen wir Ihnen gerne auch unsere Clubräumlichkeiten zur Verfügung. Über Konditionen und Preise berät Sie gerne das Messeteam.LKW Fahrverbot am Sonntag
Wochenendfahrverbot in ganz Österreich für alle Straßen
- samstags ab 15:00 Uhr bis sonntags 22:00 Uhr
- an gesetzlichen Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr
- für Lkw mit Anhänger, wenn das hzG des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt
- für Lkw, Sattel-Kfz und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem hzG von mehr als 7,5 t
Detailinformationen finden Sie hier
Es besteht die Möglichkeit elektronisch eine Ausnahmebewilligung für das Wochenendfahrverbot zu stellen. Gehen Sie dazu auf die Homepage der Stadt Wien.